Praxis
Buning &
Kohl

Ablauf & Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung

  1. Psychotherapeutische Sprechstunde:
    Erste diagnostische Abklärung und Klärung, ob Psychotherapie sinnvoll ist. Bei Kindern und Jugendlichen nehmen in der Regel die Eltern teil.
  2. Probatorische Sitzungen (Probatorik):
    Bis zu 4 Sitzungen zur vertieften Diagnostik, zum gegenseitigen Kennenlernen und zur gemeinsamen Therapieplanung.
  3. Kurzzeittherapie:
    Kurzzeittherapie 1: bis zu 12 Sitzungen Kurzzeittherapie 2: weitere 12 Sitzungen
  4. Langzeittherapie:
    Wenn erforderlich, kann eine Langzeittherapie (LZT) beantragt werden.

    Stundenzahlen (Richtwerte):
    Erwachsene (PP): bis zu 80 Sitzungen
    Kinder & Jugendliche (KJP): bis zu 80 Sitzungen

Private Krankenversicherung

Für privatversicherte Patient*innen ist der Ablauf der Psychotherapie etwas anders geregelt als bei gesetzlichen Krankenkassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei transparent und Schritt für Schritt.

  1. Kontaktaufnahme und Erstgespräch:
    Zunächst erfolgt – wie bei gesetzlich Versicherten – ein Erstgespräch zur diagnostischen Einschätzung und zur Klärung, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist.
  2. Klärung der Kostenübernahme:
    Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Wir empfehlen, vor oder nach dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer privaten Krankenversicherung aufzunehmen und zu klären:
    — ob Psychotherapie erstattungsfähig ist,
    — wie viele Sitzungen übernommen werden,
    — ob vorab ein Antrag oder ein Gutachten erforderlich ist.
  3. Antragstellung (falls erforderlich):
    Je nach Versicherung kann es notwendig sein, einen formalen Antrag auf Psychotherapie zu stellen. Dabei unterstützen wir Sie gern, z. B. durch die Bereitstellung erforderlicher Unterlagen oder Bescheinigungen.
  4. Therapiebeginn:
    Nach Zusage der Versicherung oder gemäß den vertraglichen Regelungen kann die Psychotherapie beginnen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit Ihnen; die Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Versicherung ein.Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen je nach Versicherungsvertrag unterscheiden können. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne, den für Sie passenden Ablauf zu klären.

Selbstzahler*innen

Die Kosten für die Behandlung als Selbstzahler*in können telefonisch erfragt werden.